Vorzeitige Einschulung

 

 

 

 

 

Eine vorzeitige Einschulung bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht automatisch, sondern nur auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung. 

Kinder, die vom 01.10.2024 bis zum 31.12.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. 

Bei Zweifel nehmen die Kinder an einem Schulfähigkeitstest teil. 

 

Kinder, die ab dem 01.01.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern, aber nur mit einem positiven schulpsychologischen Gutachten, eingeschult werden. 

 

Die letzte Entscheidung über eine vorzeitige Aufnahme in die Schule trifft die Schulleitung. 

Sollten Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen, drucken Sie bitte das Antragsformular auf vorzeitige Einschulung (Downloadbereich) aus und geben Sie es im Original bei uns ab.