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Mark-Twain-Grundschule Neu-Ulm


 

HERZLICH WILLKOMMEN!

Liebe Eltern,                                                                                                 
wir möchten noch einmal das Thema Krankmeldungen und Beurlaubungen in Erinnerung bringen.

Krankmeldungen

 

Ihr Kind muss bis spätestens 7:30 Uhr

  • über den Schulmanager (SMO)

  • telefonisch  unter 0731 – 70 50 -21 40 

  • per E-Mail an info@mt.schule.neu-ulm.de

    von einem Elternteil abgemeldet werden.

    Mündliche Entschuldigungen über andere Schulkinder sind nicht möglich!

    Ab dem 3. Fehltag benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung durch einen Arzt


Beurlaubungen

 

Jegliche Termine sind außerhalb der Schulzeit zu legen

  • In der Regelklasse nach 11:05 Uhr / 12:00 Uhr

  • In der Ganztagsklasse nach 16:00 Uhr, freitags nach 12:00 Uhr

     

    Beurlaubungen sind 2 Tage vorher schriftlich über das Formular
    „ Antrag auf Beurlaubung“ zu stellen.
    Diesen bekommen Sie

  • im Sekretariat

  • bei Ihrer Klassleitung

  • oder auf der Homepage der Schule / Downloads

     

    Aktuell beginnt der Unterricht (auf Grund Covid 19) versetzt:

    -Ankommphase für die 3. Klassen: 07:30 Uhr - 07:40 Uhr

    -Ankommphase für die 2. Klassen: 07:40 Uhr - 07:50 Uhr

    -Ankommphase für die 1. Klassen: 07:50 Uhr - 08:00 Uhr

     

    Gerne kann Ihr Kind die Ankommphase nutzen, um die Ruhe im Klassenzimmer anzukommen, die Hausaufgaben abzugeben, das Mäppchen herzurichten und anstehende Arbeiten am Morgen zu erledigen.

    Die Eingangstüre wird ab 08:00 Uhr aus Sicherheitsgründen und zum Wohle Ihres Kíndes verschlossen.

    Sollte Ihr Kind nicht entschuldigt und um spätestens 08:00 Uhr nicht in der Schule sein, müssen wir aus rechtlichen Gründen die Polizei informieren.

     

     

    Folgendes gilt es bei ansteckenden Krankheiten zu beachten:

    Bei ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.

    Sie müssen uns sofort melden, welche Krankheit Ihr Kind hat.

    Bevor Ihr Kind wieder zur Schule kommt, müssen Sie ein Gesundheitsattest vom Kinderarzt vorlegen.

     

    Die Regeln gelten für folgende Krankheiten:

  • Läuse

  • Norovirus

  • Rotavirus

  • Keuchhusten

  • Lungentuberkulose

  • Masern

  • Mumps

  • Krätze

  • Scharlach, Streptokokken

  • Windpocken

    Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes (z. B. bei hohem Fieber, wiederholtem Erbrechen, Durchfall länger als einen Tag) immer zum Kinderarzt zu gehen.